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Fachübersetzungen italienisch-Deutsch Maren Paetzold

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachdienstleistungen


1. Geltungsbereich
2. Leistungsumfang/Mitwirkungspflicht des Kunden
3. Angebote und Preise
4. Auftragserteilung
5. Lieferfristen und Teillieferung
6. Lieferung, Versand
7. Störungen, höhere Gewalt, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
8. Haftung/Reklamation
9. Stornierung des Auftrags seitens des Auftraggebers
10. Zahlungsbedingungen
11. Eigentumsvorbehalt
12. Urheberrechte
13. Verschwiegenheit
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit, Änderungen


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1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftragnehmer Maren Paetzold, Windmühlenstr. 44, 29221 Celle, Deutschland, und dem jeweiligen Auftraggeber. Auftraggeber sind sowohl juristische als auch natürliche Personen. Diese AGB gelten für Sprachdienstleistungen im Allgemeinen, d.h. sowohl für Übersetzungen als auch für Textkorrekturarbeiten/Proofreading und das Verfassen von Texten.
1.2 Mit der Erteilung eines Auftrags gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem vollen Umfang von dem Auftraggeber für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung als anerkannt; die AGB gelten auch für Folgeaufträge oder weitere Aufträge als vereinbart, auch wenn nicht noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.3 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen, d.h. die Gültigkeit etwaiger AGB des Kunden ist, soweit sie mit der vorliegenden AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Mündliche Nebenabreden, anderslautende Vereinbarungen, die Verwendung anderer AGB oder Rechtsvorschriften bedürfen zur Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

2. Leistungsumfang/Mitwirkungspflicht des Kunden
2.1 Aufträge werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig im schriftlich vereinbarten Umfang ausgeführt. Übersetzungen werden sachlich richtig, stilistisch und grammatikalisch einwandfrei sowie originalgetreu ausgeführt. Stellt der Auftraggeber besondere Anforderungen an eine Übersetzung (rechtliche Zwecke, Veröffentlichung, Werbung), muss er dies bei Auftragserteilung erläutern, da ansonsten der Auftragnehmer nur eine Übersetzung nach Satz 1 schuldet.
2.2 Wünscht der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie, muss er diese (Glossare, Abbildungen, Tabellen, Abkürzungen etc.) bei der Auftragsvergabe mitliefern. Fachbegriffe werden sonst in die allgemein übliche, lexikografisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Eine stilistische Überarbeitung ist nicht Gegenstand der Übersetzung.
2.3 Über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (z.B. Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Formatierungswünsche, äußere Form der Übersetzung, Lokalisierung, etc.) unterrichtet der Auftraggeber den Übersetzer.
2.4 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
2.5 Die zur Erstellung der Übersetzung bzw. Lokalisierung benötigten Hintergrundinformationen und Unterlagen (dem Kunden bekannte Fachbegriffe, Firmen- oder sonstige Glossare, Translation Memories (Übersetzungsdatenbanken), Abbildungen, Grafiken, Diagramme, Screenshots, Abkürzungserläuterungen, etc.) stellt der Auftraggeber unaufgefordert spätestens zu Projektbeginn zur Verfügung. Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers ergeben, können dem Übersetzer nicht angelastet werden. Eine Haftung für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unrichtige oder unvollständige Übertragung oder durch missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen, ist ausgeschlossen.

3. Angebote und Preise
3.1 Berechnungsgrundlage der Leistungen ist das vom Auftragnehmer aktuell erstellte Kostenangebot. Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge verstehen sich grundsätzlich zzgl. Mwst. ? Preise in Euro, sofern zwischen den Vertragsparteien keine andere Währung vereinbart wird ? und sind freibleibend und unverbindlich und werden erst durch nachfolgende, schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Kostenvoranschläge stellen grundsätzlich nur eine grobe Größenordnung dar, die der Erfahrung nach eingeschätzt wird. Dies gilt insbesondere, wenn ein zu übersetzender Text nicht oder nicht vollständig vorgelegen hat, als der Kostenvoranschlag unterbreitet wurde. Die tatsächlich geleistete Arbeit wird in Rechnung gestellt.
3.2 Sofern im Einzelfall keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen bestehen, erfolgt die Berechnung der Vergütung auf der Grundlage der Wortzahl des Ausgangstextes bzw. der Zeilenzahl der fertigen Übersetzung (Zieltext). Eine Normzeile hat 55 Zeichen (inklusive Leerzeichen). Der Preis pro Wort oder Zeile wird nach Einsicht in die Übersetzungsunterlagen schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
3.3 Exakte Wiedergabe des Layouts des Ausgangstextes oder Abweichungen und Sonderwünsche müssen dem Auftragnehmer schriftlich angezeigt werden und sind ggf. mit Mehrkosten verbunden. Leistungen, die einen Aufwand erfordern, welcher über den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung hinausgeht, werden nach Vereinbarung berechnet.
3.4 Übersetzungen, deren Fertigstellung innerhalb von 24 -48 Stunden verlangt wird oder die mit Überstunden, Nacht, Feiertags- oder Wochenendarbeit verbunden sind, bedingen einen Zuschlag. Das Recht auf Preisanpassung steht dem Auftragnehmer auch in dem Falle zu, wenn das Produkt, auf Anfrage des Kunden, vor dem anfangs vereinbarten oder aufgeschobenen Termin geliefert werden soll und daher die Bearbeitung in Überstunden, Nacht- oder Festtagsarbeit ausgeführt werden muss.
3.5 Dolmetschleistungen werden in der Regel nach geleisteten Stunden ggf. plus Wartezeit und Wegezeit plus Fahrkosten berechnet, wobei eine angebrochene Stunde als volle Stunde berechnet wird. Kann der zum Einsatzort angereiste Dolmetscher aus Gründen, die durch ihn nicht verursacht wurden, seine Leistungen nicht erbringen, so werden dem Auftraggeber mindestens 1 Stunde Leistungszeit sowie die Wegezeit und die Fahrkosten in Rechnung gestellt. Bei den Vereinbarungen von Tagespauschalen werden Nebenkosten (Reisekosten), soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen, zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.6 Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Vergütung an. Abweichende Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Preisnachlässe werden nicht gewährt, es sei denn, sie werden ausdrücklich vereinbart.

4. Auftragserteilung
4.1 Der Auftraggeber erteilt dem Übersetzer Aufträge in elektronischer Form oder per Fax, jeweils unter Angabe der Ausgangs- und Zielsprache, des Ziellandes, des Fachgebietes des Textes sowie besonderer Terminologie- und Formatierungswünsche. Zusätzlich sind der genaue Verwendungszweck der Übersetzung sowie der gewünschte Liefertermin mitzuteilen.
4.2 Der Auftraggeber ist angehalten, bei Erhalt der Bestellbestätigung alle aufgeführten Daten zu kontrollieren und eventuelle Abweichungen zwischen aufgegebener Bestellung und Bestellbestätigung umgehend mitzuteilen.
4.3 Aufträge sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer wirksam. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich einer schriftlichen Bestätigung seitens des Auftragnehmers.

5. Lieferfristen und Teillieferung
5.1 Lieferfristen und -termine, die bei Auftragsvergabe vereinbart wurden sind verbindlich und werden nach Arbeitstagen (Montag bis Freitag) berechnet. Es werden für den Liefertag grundsätzlich keine festen Uhrzeiten als Liefertermin vereinbart. Maßgebend für die Frist zur Lieferung der Übersetzung ist der in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgesetzte Termin.
5.2 Voraussetzung für die Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu übermittelnden Unterlagen, z.B. Ausgangstexte, und aller erforderlichen Hintergrundinformationen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung.
5.3 Von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin kann abgewichen werden, wenn der Auftraggeber nachträglich, also nach Auftragserteilung, wesentliche Änderungen vornimmt, wie z.B. Umfang der Übersetzung, gewünschte Formatierung etc., der zu übersetzende Text besondere Schwierigkeiten aufweist oder sonstige Gründe dazu Anlass geben.
5.4 Geringfügiger Terminverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Verzug entsteht nach Ablauf einer weiteren angemessenen, vom Auftraggeber zu setzenden Nachfrist. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen anzunehmen.
5.6 Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

6. Lieferung, Versand
6.1 Fertige Übersetzungen werden grundsätzlich in elektronischer Form geliefert und der Versand der Übersetzung erfolgt per E-Mail. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erfolgt die Lieferung auch als Computerausdruck per Fax oder Post. Der Auftraggeber trägt in jedem Falle sämtliche Versandkosten als auch das Versandrisiko.
6.2 Für die Lieferung in elektronischer Form sind das Dateiformat und ggf. weitere Besonderheiten zu vereinbaren.
6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich in jedem Fall, den Erhalt der Übersetzung durch eine kurze Mitteilung anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die Vollständigkeit und die Übertragungsqualität (z.B. bei Fax) selbst zu prüfen und bei Mängeln unverzüglich den Übersetzer zu informieren, damit Abhilfe verschafft wird.

7. Störungen, höhere Gewalt, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
7.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Netz- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von ihm nicht zu vertretende Hindernisse entstehen. Der Auftragnehmer ist in diesen Ausnahmefällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
7.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Computerviren entstehen. Unsere Systeme werden in regelmäßigen Abständen auf Viren überprüft. Im Falle gelieferter Dateien übernimmt der Auftraggeber die endgültige Überprüfung auf Computerviren. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt.

8. Haftung/Reklamation
8.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
8.2 Etwaige Beanstandungen einer Übersetzung müssen innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung unter detaillierter Angabe und Begründung des Mangels schriftlich geltend gemacht werden. Werden vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen keine schriftlichen Einwendungen erhoben, gilt die Übersetzung als angenommen. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt. Weist die Übersetzung Mängel auf, so ist der Anspruch auf Nachbesserung ausgeschlossen, sofern dieMängelanzeige nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Übersetzungsarbeiten schriftlich erfolgt. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, die auf fehlerhaften Leistungen beruhen, sind ausgeschlossen.
8.3 Beanstandet der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, ist dem Auftragnehmer dieser Mangel so präzise wie möglich zu beschreiben. Bei begründeten, ordnungsgemäß beanstandeten Mängeln nimmt der Auftragnehmer nach seiner Wahl eine Nachbesserung, eine Ersatzlieferung, eine Minderung oder einen Rücktritt vor. Für eventuelle Nachbesserungen ist seitens des Auftraggebers eine angemessene Frist einzuräumen. Werden die Mängel innerhalb der gesetzten Nachfrist vom Auftragnehmer behoben, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
8.4 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen, für Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden,und für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen besteht keinerlei Mängelhaftung. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche Ausgangstexte (auch teilweise) verursacht werden. Darüber hinaus wird keine Haftung für Änderungen der Übersetzungen durch andere, nicht vom Auftragnehmer beauftragten Personen übernommen. Wird vom Auftraggeber nicht angegeben, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen, ist, lässt der Kunde dem Auftragnehmer vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen oder druckt der Kunde ohne das Einverständnis des Auftragnehmers, geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Kunden.
8.5 Korrekturen durch Dritte entbinden den Auftragnehmer von der Garantie und können dem Auftragnehmer nicht in Rechnung gestellt werden. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Liefertermin (§ 638 BGB). Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Höhe der Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. Der Auftragnehmer haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Rückgriffhaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.
8.6 Wird der Auftragnehmer aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt ihn der Auftraggeber in vollem Umfang von der Haftung frei.
8.7 Wünscht der Auftraggeber den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, so ist dieses ausdrücklich mitzuteilen. Versicherungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung besteht grundsätzlich nicht.

9. Stornierung des Auftrags seitens des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber kann den Auftrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer gegenüber schriftlich erklärt wurde. Bereits erledigte Übersetzungsarbeiten müssen in vom Auftraggeber vollständig bezahlt werden und dem Übersetzer steht Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.

10. Zahlungsbedingungen
10.1 Die Vergütung ist sofort, spätestens nach 14 Tagen ab Rechnungszugang unter Ausschluss einer Aufrechnung und Zurückbehaltung fällig. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung (in EUR), eventuelle Spesen und Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
10.2 Für größere Aufträge, die über mehrere Monate laufen, werden Abschlagszahlungen in monatlichem oder wöchentlichem Abstand nach Vereinbarung fällig. Für große Auftragsvolumen kann ferner eine Anzahlung verlangt werden.
10.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, unter vorheriger Ankündigung das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehende Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Ferner ist er im Verzugsfall berechtigt, die banküblichen Kreditzinsen vom Verzugstage an zu berechnen.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Die gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht für den jeweils nicht vollständig bezahlten Auftrag.
11.2 Sofern die Leistung für einen Dritten erfolgte, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, diesen Dritten auf offenstehende Forderungen und die daraus resultierende Unrechtmäßigkeit der Verwendung der Leistung hinzuweisen und eventuell von diesem die Begleichung der ausstehenden Beträge sowie der in Verbindung damit entstandenen Unkosten zu verlangen.

12. Urheberrechte
12.1 Der Übersetzer behält das Urheberrecht an der Übersetzung. Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung - auch durch Dritte - an diesen gestellt werden könnten.

13. Verschwiegenheit
13.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit und Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Alle dem Auftragnehmer überlassenen Dokumente, Bild-, Ton- oder Datenträger werden streng vertraulich behandelt, unabhängig davon, ob sie zur Erstellung eines Kostenangebots, als Übersetzungsvorlage oder als Referenzmaterial überlassen wurden.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen, Wirksamkeit
14.1 Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Hannover, Deutschland.
14.2 Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
14.3 Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle soll die unwirksame Bestimmung durch eine andere ersetzt werden, welche dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend auch für ergänzungsbedürftige Lücken dieser Geschäftsbedingungen.
14.4 Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, die AGB ohne Vorankündigung zu ändern.
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